Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens (1)
Von
G. f. Knapp.
Inhaltsverzeichnis. Die metallistische Theorie des Geldes kann nicht alle Geldverfassungen erklären, ist also nicht allgemein genug. Die staatliche Theorie hingegen erklärt sowohl die „normalen" wie die „anomalen", zum Beispiel die österreichische Währung. Denn die Werteinheit ist überall ein historisch nicht technisch definierter Begriff, den die Rechtsordnung schafft.
Das Geld ist noch immer das vorwiegende Zahlungsmittel in den Ländern unserer Kultur, aber keineswegs das einzige. Ganz überwunden ist bereits die Zahlung durch Zuwägen von Metall; sie ging dem Gebrauch des Geldes voraus und kann hier übergangen werden. Dagegen ist die Girozahlung in starker Ausbreitung begriffen und verdrängt in wachsendem Maße den Geldgebrauch; diese höhere Stufe des Zahlungsverkehrs soll aber ebenfalls hier nicht besprochen werden. Wir beschränken uns auf die Betrachtung des Geldes, also auf die mittlere der drei genannten Stufen, und fragen nach den rechtshistorischen Grundlagen dieser Einrichtung.
Unsere Staaten sind Zahlungsgemeinschaften und stellen Rechtsregeln auf, die den Gebrauch des Geldes zu Zahlungen ordnen. Freilich bleibt den Bürgern, richtiger den Bewohnern des Staates,
「貨幣制度の法制史的基盤」
G. f. Knapp.
目次
貨幣の金属論は、すべての貨幣構成を説明することはできないので、一般性に欠ける。一方、国家論は、例えばオーストリアの通貨のように、「正常」と「異常」の両方を説明するものである。なぜなら、価値の単位はどこでも、歴史的に非技術的に定義された、法制度によって作られた概念だからである。
私たちの文化圏では、お金は今でも主要な支払い手段ですが、決して唯一の手段ではありません。金属の計量による支払いは、すでに完全に克服されている。それは貨幣の使用に先行しており、ここではパスすることができる。一方、ジロ決済は急速に普及し、貨幣の使用に取って代わりつつあるが、この上位の決済取引については、ここでも論じない。ここでは、貨幣の考察、すなわち前述の3段階のうち中間の段階に限定し、この制度の法的・歴史的基盤について問うことにする。
私たちの国家は決済共同体であり、決済のためのお金の使い方を規制する法的ルールを確立しています。もちろん、国民、より正確には国家の住人のために残っている。
1 Öffentlicher Vortrag, gehalten in Stuttgart am 18. April 1906, bei der IX. Versammlung deutscher Historiker. Die ausführliche Darstellung findet sich in dem Werke: G. F. Knapp, Staatliche Theorie des Geldes. Leipzig 1905, Duncker & Humblot.
noch eine gewisse Berechtigung, diese oder jene Geldstücke unter Umständen abzulehnen, aber es wäre ein großer Jrrtum, zu glauben, daß solche private Erwägungen an leßter Stelle den Geldgebrauch maßgebend in Ordnung halten. Nicht stillschweigende Übereinkunft, nicht Gewohnheitsrecht, sondern staatliche Gebote liegen unserer Geldverfassung zugrunde. Wer fich diesen Geboten widerseßt, der stößt auf die Gerichtsherrschaft des Staates und könnte erleben, daß der Staat ihn zwingt, nach den herrschenden Regeln zu zahlen oder sich regelrechte Zahlungen gefallen zu lassen.
Es ist beispielsweise eine Rechtsregel, daß wir im Deutschen Reich Goldstücke unbegrenzt in Zahlung nehmen müssen; daß wir Talerstücke unbegrenzt annehmen müssen, ist ebenfalls ein Saß des Gefeßes - Rechts, gerade so wie es eine Rechtsregel ist, daß wir die Silbermünzen mit Reichsprägung nur bis zum Betrage von 20 Mk. in Zahlung nehmen müssen.
Damit haben wir den Boden gefunden, auf dem sich unsere Betrachtungen aufbauen: Die Rechtsordnung des Geldwesens haben wir ins Auge zu fassen.
Die schwierigste Frage dieses Gebietes wollen wir vorläufig nur andeuten: Ist es eine Rechtsregel, daß unsere Goldmünzen, die bekanntlich Kronen und Doppelkronen heißen, 10 Mk. bezw. 20 Mk. gelten? Daß sie soviel gelten, ist klar; tun sie es aber auf Grund einer Rechtsregel oder tun sie es auf Grund ihres Goldgehaltes, also aus technischen Gründen? Hierüber müssen wir zu einer Entscheidung gelangen.
In jedem Staate werden die Zahlungen in Werteinheiten ausgedrückt, um die Größe derselben anzugeben. Bei uns hat die Werteinheit den Namen Mark; in Frankreich heißt sie Frank; in England Pfund Sterling; in Rußland Rubel. Eine Verpflichtung, zu zahlen, ist ihrer Größe nach bekannt, wenn sie in Deutschland ausgedrückt wird in Mark; in Frankreich, wenn sie ausgedrückt wird in Franken. Ferner hat jeder Staat Geldstücke; woraus die Stücke bestehen, ist zunächst gar nicht wichtig; bei uns gibt es Geldstücke aus Gold, aus Silber, aus Nickel, aus Kupfer, und zu diesen Münzen gesellen sich noch gewisse Scheine, wie die Banknoten und die Reichskassenscheine. Ganz unerläßlich aber ist es, daß wir wissen, wieviel Mark jene Stücke gelten. Diese Geltung wird von der Rechtsordnung festgeseßt. Sehr häufig ist die Geltung auf dem Stück angegeben. Auf unseren Goldstücken findet sich der Aufdruck 20 Mk. oder 10 Mk. Aber auf unseren Talerstücken steht es nicht, daß sie 3 Mk. gelten;
gleichwohl gelten fie 3 Mk., da dies in unseren Gefeßen steht. Augemein ausgedrückt heißt dies: Die Rechtsordnung gibt an, wieviel Werteinheiten jedes Geldstück gilt.
Soll nun eine Zahlung geleistet werden, so ist, praktisch betrachtet, nur folgendes zu fragen: 1. wieviel Werteinheiten sind zu leisten? und 2. wieviel Werteinheiten gelten die etwa zur Verfügung stehenden Stücke, soweit dieselben bei jener Zahlung zulässig sind ?
1 1906年4月18日、シュトゥットガルトで開催された第九回ドイツ歴史家集会での公開講演。詳細な説明は、G. F. Knapp, Staatliche Theorie des Geldesという著作にある。Leipzig 1905, Duncker & Humblot.
しかし、そのような私的な配慮が、貨幣の使用を秩序立てておくための決定的な要因であると考えるのは、大きな間違いである。通貨憲法の根底にあるのは、暗黙の了解でもなく、慣習法でもなく、国家の戒律なのだ。この戒律に反する者は、国家の管轄下に置かれ、国家によって、一般的なルールに従って支払いを強制されたり、定期的な支払いを我慢しなければならなくなる可能性があるのだ。
例えば、ドイツ帝国では、金貨の支払いは無制限に受け入れなければならないというのが法規則であり、ターラーコインの支払いは無制限に受け入れなければならないというのも法規則であり、帝国が鋳造した銀貨の支払いは20マルクまでしか受け入れなければならないというのも法規則であり、同様に法規則である。
これで、私たちの考察の土台ができたことになります。通貨制度の法秩序を考えなければならない。
当面は、この辺りの最も難しい問題をほじくり出すにとどめる。よく知られているように、クラウンやダブルクラウンと呼ばれる我が国の金貨は、それぞれ10マルク、20マルクの価値があると法律で決められているのでしょうか?しかし、それは法律で決められていることなのか、それとも金の含有量、つまり技術的な理由によるものなのだろうか?これについては、決断を下さなければなりません。
どの州でも、支払いはその大きさを示すために価値の単位で表されています。わが国では、価値の単位をマルク、フランスではフラン、イギリスではポンド、ロシアではルーブルと呼んでいる。支払い義務は、ドイツではマルクで、フランスではフランで表現されると、その大きさによって知られる。さらに、どの国家にも硬貨がある。硬貨の材質はまず重要ではない。金貨、銀貨、ニッケル、銅貨があり、これらの硬貨に加えて、銀行券やReichskassenscheineなどの特定の紙幣がある。しかし、これらのコインが何マルクの価値があるのかを知ることは、絶対に必要なことなのです。この有効性は、法制度によって決定されます。多くの場合、作品に宗派が表示されています。金貨には20マルクまたは10マルクの刻印がありますが、ターラーには3マルクの有効期限は書かれていません。
それでも3マルクの価値があるのは、私たちのコインにそう書かれているからです。一般的な言葉で表現すると、このような意味になります。法制度では、各コインが何バリュー単位で有効かを定めています。
もし支払いが行われるのであれば、実務的には、1.何単位の価値が支払われるのか、2.その支払いに認められる限りにおいて、利用可能な駒は何単位の価値が有効なのか、ということだけが問われることになる。
Mehr als dies ist nicht erforderlich; mehr weiß auch der gemeine Mann nicht, der jeden Tag mit Hülfe dieser wenigen Renntnisse Zahlungen leistet oder Zahlungen empfängt. Wenn er in Deutschland lebt, so fält es ihm nicht ein, fremde Geldstücke anzubieten oder fremde Geldstücke anzunehmen. Er weiß, daß unsere Geldstücke eine staatliche Einrichtung sind und daß die anderen Staaten, jeder für sich, ebenso ihre Geldstücke immer nur für ihr Gebiet schaffen. Die Stücke gelten nur in ihrem Gebiet; die Geltung ist also eine aus der Rechtsordnung entspringende Einrichtung; fie beruht auf einem Befehl des Staates; sie ist proklamatorisch. Das Geldwesen bezieht sich stets auf Staatsgebiete, und wenn es Staaten gibt, die mit ihren Nachbarn Verträge schließen, um gewisse Geldarten gemeinsam zu machen, so sind solche Staaten eben nicht mehr unabhängig voneinander; in diesem Falle entstehen durch geschlossene Verträge größere Gebiete, die als Ganzes zu betrachten sind. Unabhängige, ungebundene Staaten haben ihr Geldwesen stets nur für sich. Man kann wünschen, daß es anders wäre; aber für die Rechtsgeschichte steht der Saß fest, daß unabhängige Staaten ihr Geldwesen staatlich ordnen. Daher kann eine Theorie des Geldwesens nur staatlich sein oder sie löst sich in unhistorische Forderungen auf.
Richten wir nun unsere Aufmerksamkeit auf einen bestimmten unabhängigen Staat, gleichgültig, welcher es sei, so bedeutet die Frage nach den rechtshistorischen Grundlagen des Geli
des Geldwesens schließlich folgendes: In dem Staate hat die Werteinheit einen Namen; bei uns heißt sie Mark; was ist der Sinn dieses Namens ? Was versteht man unter einer Mark? Ist es möglich, den Begriff „Mark" bei uns, oder in Frankreich den Begriff „Frank" zu definieren? Solange die Werteinheit nicht definiert ist, bleibt der Theoretiker unbefriedigt, er fragt also: ,,Was versteht man unter einer Mark?" Ist die Mark etwa der 1395. Teil eines Pfundes feinen Goldes?
Wer ist aber gemeint, wenn ich frage, was versteht man unter einer Mark? Soll darüber der oder jener Auskunft geben, der sich Volkswirt nennt? Etwa ein Lehrer an der Universität oder an einer
Handelshochichule? Meinetwegen nur stelle ich eine Bedingung. Wer es auch sei, ich will nicht seine Privatmeinung hören; denn sonst rückt er wohl gar mit dem Paragraphen seines Heftes heraus, worin er rund und reinlich ausgesprochen hat, daß nach seiner Meinung die Mark oder der Frank dies und jenes sein solle; er bedient mich also mit einem wohl erwogenen Ratschlage, vermutlich mit einem ganz vortrefflichen; und belehrt mich, daß die etwa davon abweichende Wirklichkeit eine bedauerliche Ausnahme darstelle; denn leider sei es eine merkwürdige Laune des Staates, Einrichtungen zu treffen, die mit den Paragraphen der Professorenhefte im Widerstreite stehen.
Aber nicht mit Ratschlägen wollen wir bedient rerden; der Mann, von dem wir Antwort erwarten, muß uns vorher versprechen, daß er die Rechtsordnung des Staates in ihrer geschichtlichen Entwickelung untersucht und auf Grund dieser Sachlage, die für uns die Wirklich keit darstellt, rein beobachtend und nachdenkend herausbringt, was hiernach die Werteinheit ist. Hat er das getan, so wollen wir als Zugabe auch noch geduldig anhören, welche Ratschläge für die Gesekgebung unser Gewährsmann etwa auf Lager hält.
これ以上のことは必要ない。毎日、このわずかな賃借料で支払いをしたり、支払いを受けたりしている庶民でさえ、これ以上のことは知らないのだ。ドイツに住んでいれば、外国のコインを提供したり受け取ったりすることは思いもよらない。彼は、私たちの硬貨が国家の制度であり、他の国家もそれぞれ自分のために、自分の領土のためだけに硬貨をつくっていることを知っているのです。硬貨は、その領土内においてのみ有効である。したがって、その有効性は、法的秩序から生じる制度であり、国家の命令に基づくものであり、宣言的なものなのである。通貨制度は常に国家の領土と関係しており、ある種の貨幣を共同で作るために隣国と条約を結んだ国家があれば、その国家はまさに互いに独立した存在ではなく、この場合、締結された条約によってより大きな領土が生まれ、全体として考慮されなければならない。独立した無所属の国家は、常に自分たちのためにのみ通貨制度を持つ。そうでなければいいと思うかもしれない。しかし、法の歴史にとって、独立した国家が国家によって通貨制度を秩序づけていることは確かである。したがって、通貨制度の理論は、国家に基づくものでなければ、歴史的でない要求に溶解してしまうのである。
いま、ある特定の独立国家に目を向けると、それがどの国家であっても、通貨制度の法史的基盤の問題は、最終的に次のことを意味する。
その国では、価値の単位に名前がついています。私たちはそれをマルクと呼んでいますが、この名前の意味は何でしょうか?マークでわかることとは?わが国では「マルク」、フランスでは「フラン」という言葉を定義することは可能だろうか。価値の単位が定義されない限り、理論家は満足できないので、こう問うのである。"マークとはどういう意味ですか?" このマルクは、例えば、上質な金の1ポンドの1395分の1なのでしょうか?
しかし、マルクとは何かというと、誰のことを指しているのだろう。経済学者を名乗る者は、それについて情報を与えるべきなのか。大学の先生や
商業大学?私のために、ひとつだけ条件を出します。そうでなければ、自分の冊子の中で、マルクやフランはこうあるべきだということを、丸ごときれいに述べている段落さえ出てくるかもしれないのだ。そして、そこから逸脱した現実は、残念な例外であると教えてくれた。残念ながら、教授のノートの段落に矛盾する取り決めをするのは、国家の奇妙な気まぐれなのだ。
しかし、われわれは忠告を受けることを望んでいるのではない。われわれが答えを期待する人は、まず、国家の法秩序をその歴史的発展のなかで検討し、われわれにとって現実を表すこの状態を基礎にして、これによると価値の統一はどうなるかを、純粋に観察し考察することを約束してくれなければならないのだ。そのうえで、専門家がどのような法制化のアドバイスをしてくれるのか、根気よく聞いていきます。
Wir erwarten aljo eine rechtshistorische Antwort auf unsere Frage, welche genauer lautet: was versteht der Staat unter dem Begriff der Werteinheit? Denn da der Staat injer Zahlungswesen rechtlich ordnet, und wir an diese Rechtsordnung gebunden sind, so wollen wir hören, was der Staat meint. Da der aber keine natürliche Person ist, so können wir die Antwort nur aus seinen Taten erschließen – und die Handlungen des Staates entnehmen wir aus der von ihm geschaffenen Rechtsordnung.
Dies unser Vorgehen kann man ablehnen, und statt dessen vorschlagen, daß ältere Schriftsteller und neuere Kollegienhefte zu Rate gezogen werden sollen, in denen die Definition der Werteinheit enthalten sei. Wer das aber tut, der widerlegt uns nicht, es sei denn, daß er unsere Darstellung der Rechtsverfassung des Geldes widerlegt: denn wir wollen ja gerade diese Verfassung in ihren Entwickelungsstufen aufdecken, um zu sehen, welchen Zielen sie zustrebt. Alle Angriffe auf die staatliche Theorie müssen also auf diesem Boden stehen, auf dem der Rechtsgeschichte, oder sie sind bloße Gegenrede von Männern, die sich auf die gestellte Frage nicht einlassen wollen. Diese Frage aber lautet in anderer Fassung: von welchem Grundgedanken aus erscheint die Rechtsordnung des Geldwesens in sich folgerichtig ? Wenn wir einen solchen Grundgedanken nachweisen, so ist er als rechtshistorische Grundlage des Geldwesens anzuerkennen, gleichgültig, ob er uns gefält oder nicht.
Hören wir zuerst die herrschende Meinung; deren Träger wollen wir als Metallisten bezeichnen, ohne weiter darauf zu achten, daß es Monometallisten und Bimetallisten gibt. Der Metallist erklärt alle Erscheinungen durch die beiden Stichwörter Metal und Kredit.
Er stellt zunächst den Saß auf: eine Mark bedeutet den 1395. Teil eines Pfundes feinen Goldes, denn das Metal Gold wird bei uns schrankenlos in diesem Verhältnis in 20 - Markstücke ausgeprägt. Was etwa noch fehlt, das erklärt der Metallist aus dem Kredit.
Wir wollen uns einmal auf diesen metallistischen Standpunkt einlassen und in die ältesten Zeiten zurückblicken, die dem Metallisten stets vorschweben.
Die Verpflichtung, so und so viele Werteinheiten zu zahlen, bedeutet in der Tat ursprünglich: es ist die und die Gewichtsmenge eines Metalles zu liefern. Darin hat der Metallist ganz recht, wie jedermann zugibt, denn niemand behauptet, daß der Metallist nur Hirngespinste vorträgt." Die Frage, welches Metall zu liefern sei, lassen wir, wie gesagt, beiseite: sei es Erz, sei es Silber, sei es Gold – das ist uns einerlei. Ale diese Metalle kommen ursprünglich nur als Stoff in Betracht; die Entwicklung beginnt also mit dem Autometallismus; der Zusaß „Auto" bedeutet die Gleichgültigkeit aller Form und die Wesentlichkeit des Stoffes an und für sich.
Die nächste Stufe der Entwickelung wird von den Metallisten so geschildert: das Metall wird geformt; abgewogene Stücke des Metalles werden in die Form von Münzen gebracht und rechtlich nur in dieser Form zugelassen, wenn Zahlungen geleistet werden sollen. Das vom Staat gewählte Metall ist schrankenlos in folche Münzen verwandelbar. So entsteht an Stelle des formlosen Zahlungsmittels das geformte und dies geformte Zahlungsmittel ist die früheste Form des Geldes; es ist bares Geld. Das bare Geld ist die erste Art des Geldes, welche in der Rechtsgeschichte auftritt. Unsere deutschen Goldmünzen, ebenso die englischen und französischen, sind heute noch bares Geld. Vor dem Jahre 1871 waren unsere Taler bares Geld, denn damals war das Silber ichrankenlos verwandelbar in Geld – während heute nur das Gold diese Eigenschaft hat. Man beachte, daß auch die schrankenlose Verwandelbarkeit irgendeines Metalles in bares Geld eine Eigenschaft ist, welche auf der Rechtsordnung beJahrbuch XXX 3, hrsg. v. Schmoller.
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ruht: diese Ordnung verleiht dem Metalle diese Eigenschaft oder entzieht sie demselben.
Nun gibt es aber daneben noch anderes Geld: unsere Silbermünzen sind gewiß Geld, aber nicht bares Geld; ebenso unsere Nickelund Kupfermünzen; auch unsere papiernen Kassenscheine sind Geld und die Banknoten sind Geld; aber sie sind nicht bares Geld, sondern notales Geld: es fehlt ihnen die Eigenschaft, daß der Stoff, aus welchem die Platten bestehen, schrankenlos in das betreffende Geld verwandelbar ist.
我々は、より正確には、国家が価値の単位という概念で何を理解しているのか、という我々の問いに対する法史的な答えを期待している。国が決済システムを法的に規制しており、私たちはこの法制度に縛られているので、国の意向を聞きたいのです。しかし、国家は自然人ではないので、その行動から答えを推論するしかない。そして、国家が作り上げた法秩序から国家の行動を推論するのである。
私たちのこのアプローチは否定され、代わりに古い作家や最近の大学の論説を参照することを提案することができ、そこには価値の統一の定義が含まれているのである。しかし、このようなことをする者は、貨幣の法的構成についての我々の説明に反論しない限り、我々に反論しない。なぜなら、我々がその発展段階において明らかにしたいと思うのは、まさにこの構成であり、それがどんな目的に向かって努力しているかを見るためである。したがって、国家論に対するすべての攻撃は、このような根拠、つまり法史の上に立たなければならない。そうでなければ、提起された問題に関与しようとしない人々の単なる反論に過ぎないのである。しかし、この問いは、別の言い方をすれば、「通貨制度の法的秩序は、どの基本的な考え方からすれば、それ自体一貫しているように見えるか」ということである。このような基本的な考え方を証明できるのであれば、好むと好まざるとにかかわらず、それは貨幣制度の法的・歴史的基盤として認識されなければならない。
まず、一般的な意見を聞いてみよう。ここでは、モノメタリストとバイメタリストが存在することにこれ以上注意を払わず、その支持者をメタリストと呼ぶことにする。メタリストは、すべての現象を金属と信用という2つのキーワードで説明する。
まず、1マルクは純金1ポンドの1395分の1を意味し、わが国の純金はこの割合で無制限に20マルクで表現される、という原則を打ち出した。それでも足りないものは、クレジットからメタリストが説明する。
このメタリストの視点に立ち、メタリストが常に念頭に置いている最古の時代を振り返ってみることにしよう。
を支払う義務は、実際には元々、引き渡されることになる金属の重量と数量である。この点では、誰もが認めるように、メタリストがまったく正しい。鉱石であれ、銀であれ、金であれ、どの金属を供給するかは置いておく。これらの金属は、もともと物質としてのみ考慮される。したがって、開発はオートメタリズムから始まる。「オート」という形容詞は、すべての形の無関心と、それ自体における物質の本質を意味する。
次の段階は、金属学者によってこう説明される。「金属は成形され、計量された金属片は硬貨の形になり、支払いが行われる場合はこの形でのみ法的に認められます。国が選んだ金属は、制限なく硬貨に変えることができる。このように、形のない支払手段に代わって、形のある支払手段が生まれ、この形のある支払手段が最も古い貨幣の形であり、それが現金通貨である。現金通貨は、法制史上に初めて登場した貨幣の一種である。私たちのドイツの金貨も、イギリスやフランスの金貨も、今日でもキャッシュマネーとして使われています。1871年以前は、銀は何の制限もなくお金に変えることができたので、タラは現金通貨でした。なお、あらゆる金属が無制限に現金通貨に変換できることも、法制度に基づく財産である。
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4: この命令は、この特性を金属に与えるか、金属から引き離す。
銀貨は確かに貨幣であるが、現金貨幣ではない。同様に、ニッケルや銅貨も貨幣であり、紙製の現金紙幣も貨幣であり、銀行券も貨幣であるが、現金貨幣ではなく、想定貨幣である。
Wie verhält sich nun der Metallist zu dieser Erscheinung? Er leugnet sie nicht, denn das wäre eine handgreifliche Beschränktheit. Vielmehr sagt der Metallist: das notale Geld beruht auf Kredit; es ist Kreditgeld; und dies bedeutet: es muß eine Einrichtung im Staate bestehen, welche dem Inhaber des notalen Geldes gestattet, dafür bares Geld auf Wunsch zu erhalten; das notale Geld besteht also für den Metallisten aus Anweisungen auf bares Geld. Und in der Tat: bei uns kann man Silbermünzen, Kupfermünzen, Nickelmünzen amtlich umwechseln lassen in Goldgeld; die Reichsbank, als Zentralstelle für die Verwaltung des Geldwesens, besorgt diese Umwechselung von Amts wegen. Ebenso löst sie die Reichskassenscheine und die Banknoten ,,bar" ein.
Daraus ergibt sich: Die beiden Stichwörter Metall und Kredit sind allenfalls ausreichend zur Erklärung unserer heutigen deutschen Geldverfassung; entweder ist das Geld bar: dann genügt es, die Werteinheit metallistisch zu definieren; oder das Geld ist notal: dann ist es eine Anweisung auf bares Geld. Andere Geldarten kommen nicht vor. Also reicht die Theorie der Metallisten aus; man kann also sagen: die Werteinheit Mark ist jeßt der 1395. Teil eines Pfundes feinen Goldes; und in der früheren Verfassung, vor 1871, war es ähnlich: die Werteinheit, genannt Taler, war der 30. Teil eines Pfundes feinen Silbers. Denn bekanntlich wird jeßt das Pfund Gold zu 1395 Mark ausgebracht; und früher wurde das Pfund Silber zu 30 Talern ausgebracht. In beiden Fällen ist also die jeweilige Werteinheit als eine bestimmte Menge Edelmetalls definierbar.
Soweit reicht die Theorie der Metallisten; sie ist so klar, daß jedes Kind sie versteht; sie scheint sogar selbstverständlich, so sehr, daß viele oder alle Gelehrte überrascht sind, dafür den Namen Metallismus ertönen zu hören: dies, meinen sie, ist ja nicht eine Theorie neben anderen, sondern es ist ganz einfach die Theorie des Geldes; über
rascht rufen sie aus: Metallisten sind wir natürlich immer gewesen, aber was sollen wir denn sonst gewesen sein! Auch hast du ja freiwillig eingeräumt, daß der Metallismus zur Not ausreicht, unsere Verfassung des Geldes zu erklären; also: Wozu der Lärm ?
Aber laßt uns nur zu Worte kommen. Ihr Metallisten könnt unsere Geldverfassung erklären; unsere jebige und auch unsere vorige. Es handelt sich aber nicht um diese besonderen Fälle. Wir verlangen eine Theorie des Geldes für alle Verfassungen. Könnt ihr Metallisten alle Geldverfassungen erklären? — darum handelt es sich, und das ist noch nicht bewiesen. Besondere Lösungen beweisen nichts. Es gilt, die allgemeine Lösung der gestellten Aufgabe zu finden. Vielleicht gibt es Geldverfassungen, die der metallistischen Theorie widerstreben. Und in der Tat, es gibt solche. Dann wird der Metallist ungeduldig und ruft: Solche widerstrebende Verfassungen sind anomal, man verändere fie, man dulde sie nicht, denn sie stellen Ausnahmen dar.
Aber es sind doch, bei aller Abnormität, immerhin Geldperfassungen. Daher geben die Metallisten gerade durch ihre Unduldjamkeit zu, daß sie nicht alle Geldverfassungen, sondern nur die „normalen" erklären können. Das ist der schwache Punkt im System der Metallisten; sie müssen die wirklichen Geldverfassungen unterscheiden in normale, die sie erklären können, und in abnorme, für welche ihnen der Schlüssel fehlt; denn für die abnormen ist es jedenfalls nicht mehr wahr, daß die Werteinheit eine bestimmte Menge von Metall sei.
Solche abnorme Verfassungen kommen in der Tat zeitweilig in allen Staaten vor; es genügt, als Beispiel die österreichische Verfassung zu nennen, wie sie von 1866–1892 war. Betrachten wir sie ein wenig genauer. Sie hieß bekanntlich „österreichische Währung", wobei das Wort Währung im weiteren Sinne, gleichbedeutend mit Geldwesen, genommen war.
この現象に、メタリストはどう関わっているのでしょうか?彼はそれを否定しない。それは明らかに鈍感であるからだ。つまり、想定貨幣の保有者が要求に応じてその対価として現金を受け取ることができる制度が国家に存在しなければならないのです。我が国では、銀貨、銅貨、ニッケル貨を金貨と正式に交換することができる。貨幣制度運営の中央機関であるライヒスバンクが、職権でこの交換を引き受けているのだ。また、帝国国債や銀行券を「現金で」償還している。
このことから、金属と信用という二つのキーワードは、現在のドイツの貨幣構造を説明するには、せいぜい十分である。貨幣が現金であるか:それなら、価値の単位を金属的に定義すればよい。それ以外の種類のお金は発生しません。つまり、金属学者の理論で十分なのである。「マークの価値の単位は、せいぜい上質の金の1ポンドの1395分の1であり、1871年以前の以前の憲法でも同様で、ターラーという価値の単位は、上質の銀の1ポンドの30分の1であった」と言うことができる。よく知られているように、現在、金1ポンドは1395マルクで発行されており、かつては銀1ポンドは30ターラーで発行されていたのである。したがって、いずれの場合も、価値の単位は一定量の貴金属と定義することができる。
メタリストの理論はここまで広がっている。あまりに明確なので、どの子供でも理解できる。自明のことのようにさえ思えるので、多くの、あるいはすべての学者がメタリストという名前を聞いて驚く。
と叫ぶ。もちろん、我々は常にメタリストであったが、それ以外の何ものでもなかったのだ あなたはまた、金属論が私たちのお金の構造を説明するのに十分であることを自由に認めている、だから:なぜノイズ?
でも、私たちにも言わせてください。あなた方金属学者なら、現在の貨幣の構造も、以前の貨幣の構造も説明できるはずです。しかし、こうした特定のケースを問題にしているわけではありません。すべての憲法に貨幣論を要求する。メタラーの皆さんは、すべての貨幣構造を説明できるのでしょうか?- それが、まだ証明されていないのです。特定の解決策は何の証明にもならない。提起された問題に対する一般的な解答を見つけることが問題なのだ。もしかしたら、メタリスト説と矛盾する貨幣体質があるのかもしれない。そして、実際にあるのです。そこで、金属学者が焦って叫ぶ。このような矛盾した体質は異常である、変えるべきだ、許容してはならない、なぜならこれは例外だからだ。
しかし、その異常さはともかく、貨幣体質であることに変わりはない。だからこそ、メタラーたちは、その不寛容さゆえに、すべての貨幣把持を説明することはできず、「正常な」ものだけを説明することを認めているのである。この点が、金属学者のシステムの弱点である。彼らは、現実の貨幣制度を、説明できる通常のものと、その鍵がない異常なものとに区別しなければならない。異常なものについては、価値の単位が一定の量の金属であるということは、いかなる場合でも、もはや真実ではない。
このような異常な憲法は、確かにどの国にも時々ある。例として、1866年から1892年までのオーストリア憲法を挙げれば十分だろう。もう少し詳しく見てみましょう。周知のように、この通貨は「オーストリア通貨」と呼ばれ、通貨という言葉は広義には貨幣制度と同義に捉えられていた。
Darnach leistete der österreichische Staat seine Zahlungen in uneinlösbaren Banknoten und in uneinlösbaren Staatsnoten. Wer 1000 Gulden vom Staate zu fordern hatte, erhielt diesen Betrag in Banknoten oder in Staatsnoten; auf jedem dieser Blätter war ein Betrag in Gulden genannt; man erhielt so viele Blätter, daß der summierte Betrag auf 1000 Gulden lautete. Wenn man die Banknoten bei der Bank, die Staatsnoten bei der Zentralkasse des Staates einreichte, um dafür filberne Guldenstücke zu fordern, so zuckte der
Kassier die Achseln oder brach in ein beinahe unhöfliches Gelächter aus: „Wissen Sie denn nicht, daß die Banknoten und die Staatsnoten nicht einlösbar sind ?" Man hatte also Papier in der Hand, und es konnte kein Zweifel sein, daß man auch keine Anweisung auf Silbergeld in der Hand hatte.
Der Metallist hatte nun zwar seine beiden Stichwörter, Metall und Kredit, auf der Zunge; aber mit dem Metall war es jedenfalls nichts; also mußte das andere Stichwort herhalten: Kredit. Bei juristisch wirksamen Anweisungen hat es einen guten Sinn, von Kredit zu reden. In Österreich aber war von solchen Anweisungen gar nicht die Rede. Das einzig Feste war ja gerade dies, daß dort keine juristisch wirksame Anweisung eristiert: die Banknote ist es nicht, die Staatsnote ist es nicht, die verschiedenen Arten der Scheidemünzen sind es ebenfalls nicht. Was sollte nun der Metallist beginnen? Er tat einen fühnen Sprung und erklärte kurz und keck: Rredit findet auch dann statt, wenn juristisch keine Einlösung in Aussicht steht! Also, Kredit ist auch dann vorhanden, wenn kein Kredit vorhanden ist. Kredit ist eben ein höchst seltsamer Begriff, sagt der Metallist: man kann die österreichische Verfassung des Geldwesens aus dem Kredit erklären - aber für den Begriff des Kredits gibt es noch keine Definition !
Durch diesen Ausweg haben die Metallisten ganz einfach zugegeben, daß ihnen der Atem ausgegangen ist; aber sie wollen es nicht eingestehen und umhüllen alles mit einem Schwall von Sorten.
Wie sah es nun in der Praris aus ?
Unser Metallist, mit den tausend Papiergulden in der Hand, sagt zu dem Kassier: „Das ist ja der reine Betrug." Der Kassier erwidert: ,,Wiffen Sie denn nicht, daß diese Papiergulden Zwangskurs haben? Bezahlen Sie doch Ihre Gläubiger damit; der Hauswirt, dem Sie die Miete schuldig sind, der Schneider, der Ihnen seine Rechnung gesendet hat, und alle andern Leute müssen ja das Papier annehmen." Unser sonst ganz ehrliche Mann hat also nur die Wahl, entweder den erlittenen Betrug weiter zu üben an seinen Gläubigern oder sich auf einen Stuhl zu seßen und zu warten, bis der Staat und die Bank wieder zur Einlösung in Bar übergehen, wobei ihm das Schicksal des Ritters von Toggenburg in Aussicht steht: „Und so jaß er, eine Leiche, eines Morgens da."
Es gab also damals in Österreich eine Geldverfassung, welche freilich wegen des Verkehrs mit dem Auslande recht schlimm war, die aber doch ausreichte, um dem inneren Verkehr zu dienen. Wir sind weit entfernt sie zu empfehlen; aber eine Geldverfassung war sie, und das allein kommt hier in Betracht.
Wie war denn damals die Werteinheit zu definieren? War der Gulden, in welchem man zahlte, etwa der 45. Teil eines Pfundes Silber ? Gewiß nicht; der Gulden war gar nicht metallistisch definierbar; er war ein Begriff der Rechtsordnung, der nur dazu diente, die Größe der Schulden auszudrücken und die Geltung der Zahlungsmittel zu proklamieren. Der Zusammenhang mit dem Silber war ganz ausgeschaltet für den Gulden, mit welchem man damals tatsächlich zahlte. Es gab einen nominalen Gulden: ein Gulden ist seit 1859 jedes Zahlungsmittel, welches der Staat als juristisch zulässig erklärt, um eine Schuld zu tilgen, welche Ende 1858 allerdings durch einen silbernen Gulden hätte getilgt werden müssen. Die Werteinheit war nominal, und es kam nicht auf den Metallgehalt des Zahlungsmittels an; man durfte noch immer in Silbergulden zahlen, man konnte aber mit der gleichen Rechtswirkung auch in uneinlösbaren Papiergulden zahlen. Diese Verfassung ist also nicht erklärbar auf metallistischer Grundlage, aber sie ist nicht an sich uns erklärbar: die Werteinheit war damals nominal; die üblichen Zahlungsmittel gewährten keine reale Befriedigung im Sinne des Metallisten; aber sie gewährten eine zirkulatorische Befriedigung nach dem Grundfaße: „Wie du mir, so ich dir."
そして、オーストリア国家は、償還不能の銀行券と償還不能の国家紙幣で支払いを行った。1000グルデンを国に請求する人は、銀行券か州紙幣で受け取り、その一枚一枚にグルデン単位で金額が記載され、合計1000グルデンになるように何枚も受け取ることになりました。銀行券は銀行へ、国債は国庫へ提出し、フィルベルネ・ギルダーを要求すると、出納係は肩をすくめるか、何かつぶやいた。
銀行券や州紙幣は換金できないことをご存じないですか?だから、手に持っているのは紙であり、銀貨の注文もないことは間違いない。
金属屋は、金属と信用という2つのキーワードを舌の上に乗せた。しかし、金属には何の問題もない。クレジット 法的効力のある指示の場合、信用を語ることは良い意味を持つ。しかし、オーストリアでは、そのような指示の話はなかった。ただ一つ確かなことは、そこには法的に有効な指示は存在しないということだった。銀行券もそうではないし、州札もそうではない。様々な種類の硬貨もそうでない。メタリストはどうすればよかったのか?彼は大胆に飛躍し、簡潔に、そして大胆に宣言した。「法的な救済の見込みがない場合にも、信用は与えられるのだ!」と。つまり、信用がないときにも信用は存在するのです。オーストリアの通貨制度は信用から説明できるのに、信用という概念にはまだ定義がないのです。
このように、メタリストたちは、自分たちが息切れしていることを端的に認めている。しかし、彼らはそれを認めず、すべてを激流で包み込んでしまう。
さて、プラリスはどうだったのでしょうか?
この金属屋は1000ギルダーを手に、レジ係に言った。「これは純粋な詐欺だ」。レジの人が答える。この紙ギルダーには強制的に交換レートが設定されていることに気づかないのでしょうか?家賃を払っている大家さん、請求書を送ってきた仕立屋さん、その他すべての人がその紙を受け取らなければならないのです。つまり、この極めて正直な男は、債権者に対して詐欺行為を続けるか、椅子に座って国と銀行が換金に戻るのを待つか、その場合はトッゲンブルグの騎士のような運命に直面することになる。「そしてある朝、彼は死体となってそこにいた」。
当時のオーストリアには、外国との交通のためにかなり悪い通貨憲法があったが、それでも国内の交通をまかなうには十分であった。私たちはそれを推奨しているわけではありません。しかし、それは金銭的な憲法であり、ここではそれだけが考慮されるのです。
では、価値の単位はどのように定義されるのだろうか。1フロリンは1ポンドの銀の約45分の1だったのですか?ギルダーは金属的に定義できるものではなく、債務の大きさを表し、支払い手段の有効性を宣言するためだけの法体系の概念であったのだ。当時、実際に支払われていたギルダーは、銀とのつながりが完全になくなっていた。1859年以降、フロリンは国家が負債を返済するために法的に認めるあらゆる支払手段であり、1858年末には銀フロリンで返済しなければならなかったが。価値の単位は名目的であり、支払い手段の金属含有量は問題ではない。銀フロリンでの支払いは依然として認められていたが、償還不能の紙フロリンでも同じ法的効力を持つことができた。したがって、この体質は、金属学的な根拠では説明できないが、それ自体、我々にとって説明可能なものではない。当時、価値の単位は名目的であり、通常の支払手段は、金属学者の意味での真の満足を与えなかった。しかし、それらは基本原理に従って、"Tit for tat" [叩かれたら叩く、しっぺ返し]という循環型の満足を与えていたのだ。
Man erwidere nicht, eine nur nominale Werteinheit sei uns möglich; damit wäre ja behauptet, daß die damalige Geldverfassung Österreichs unmöglich gewesen sei, während sie doch wirklich war. Eine nur nominale Werteinheit ist erfahrungsmäßig als möglich erwiesen; wer sie bedenklich findet, wer darin bedeutende Gefahren insbesondere für den auswärtigen Verkehr erkennt, der muß urteilen: die bloß nominale Werteinheit ist zwar möglich, aber man eile, aus einem solchen Zustande herauszukommen. Das ist eine Auffassung, die sich hören läßt.
Daraus ergibt sich nun, wie die einsichtigeren Metallisten meinen, eine Gabelung der Theorie; statt einer gibt es deren zwei; bei guter Geldverfassung ist die Werteinheit metallistisch definierbar; bei jener entarteten Verfassung hingegen ist die Werteinheit nur nominal.
Dann aber gibt es keine einheitliche Theorie; denn die beiden Fälle schließen – so scheint es - einander aus; im ersten Falle wird durch Übergabe von Metall bezahlt; im anderen Falle wird nur nominal bezahlt; ein greller Gegensaß. Die Untersuchung ist
also durch diese zweifache Lösung zu Ende. Es ist auch gar nichts Schwieriges dabei: alle Einteilungen sind leicht faßbar, solange sie ein einfaches Dilemma darbieten, wie zum Beispiel dieses: entweder Metallgehalt; oder kein Metallgehalt. Angewendet auf unsere Untersuchung wären wir also zu dem Ergebnis gelangt: man zahlt in ordentlichen Staaten durch Übergabe von Metall, in unordentlichen Staaten aber nur nominal, also ohne Übergabe von Metal.
Soll es aber eine einheitliche, nicht zweifache, Theorie des Geldes geben, so dürfen nicht etwa die schwierigen Fälle bei Seite gesegt werden, denn das wäre eine Feigheit der Theorie.
Sondern es muß nachweisbar sein, daß jenes Dilemma unrichtig ist. Und es ist unrichtig, so sehr dies überraschen mag. Die staatliche Theorie des Geldes kann in der Tat einheitlich sein, und zwar deshalb, weil jenes Dilemma nicht richtig gestellt ist.
Das glaubt uns niemand aufs erste Mal. „Die nur nominalen Zahlungen in Österreich sind doch ganz gewiß Zahlungen ohne Über: gabe von Metall." Dies gebe ich zu. „Und die Zahlungen in geordneten Ländern wie Deutschland sind doch ganz gewiß Zahlungen durch Übergabe von Metall, also keine Nominalzahlungen." Das gebe ich nicht zu.
Ich behaupte vielmehr: dort wie hier ist jede Zahlung, vom Staate aus gesehen, also juristisch beurteilt, eine Nominalzahlung. Der linterschied ist nur der : in Österreich hatte man Nominalzahlung ohne Übergabe von Metall, im Deutschen Reiche hat man Nominalzahlung mit Übergabe von Metall.
Juristisch betrachtet ist überall, wo Geldverfassung ist, die Nominalzahlung die legte Grundlage; überall ist die Werteinheit nominal definiert; aber mitunter sind die Stücke, mit denen man zahlt, mit Metallgehalt ausgestattet, mitunter sind sie es nicht. Der Metallgehalt ist also juristisch nicht wesentlich für den Vorgang der Zahlung. Ich leugne gar nicht die höchst wichtigen und von jeher erkannten Vorzüge des Metallgehaltes der Stücke, genauer: die ganz ungemein große Bedeutung der Barverfassung, insbesondere für den Verkehr mit dem Auslande. Aber wichtig sein für den wirtschaftlichen Verkehr ist etwas ganz anderes als wesentlich sein für die Rechtsverfassung. Und in diesem Sinne sei es also gejagt: bei aller Geldverfassung ist die Werteinheit nominal; manchmal kommt Metallgehalt der Stücke vor, und manchmal fehlt er; das Dilemma öffnet sich also erst, wenn wir die Nominalität der Werteinheit als gemeinsame obere Eigenschaft aller Geldverfassungen anerkannt haben.
単に名目的な価値の単位は、われわれにとって可能であると答えてはならない。これは、当時のオーストリアの通貨構成が不可能であると主張することになるが、実際には不可能であったのである。経験上、純粋な名目的な価値単位は可能である。それを疑問視する人、特に外国貿易にとって重大な危険を認める人は、純粋な名目的価値単位は可能だが、そうした状態から抜け出すのを急がなければならないと判断するはずである。それはそれで、聞く価値のある意見だと思います。
このことから、より洞察力のある金属学者が考えるように、理論が二分されることになる。
しかし、この場合、統一された理論があるわけではなく、2つのケースは互いに除外される。前者は金属を渡すことによって支払いが行われ、後者は名目上だけ支払いが行われる。調査は
この二重の解決策によって 金属を含むか含まないか、そういう単純なジレンマがある限り、すべての区分は簡単に把握できる。そうすると、「普通の国では金属を渡して支払うが、無秩序な国では金属を渡さずに名目上だけ支払う」という結果になる。
しかし、もし貨幣の理論が二重でなく一重であるべきなら、難しい事例を脇に追いやってはならない、それは理論の臆病になるからだ。
しかし、そのジレンマが誤りであることが実証されなければならない。そしてそれは、意外にも不正解なのです。貨幣の国家理論は確かに統一されうるが、それはそのジレンマが正しく提起されていないからである。
これを初めて信じる人はいない。"オーストリアの名目上の支払いは、きっと金属の移動のない支払いだけだ" それは認めます。"そしてドイツのような秩序ある国での支払いは、確かに金属を渡すことによる支払い、つまり名目上の支払いではありません。" 私はこれを認めない。
むしろ、ここでもそうだが、国家から見て、つまり法的に判断して、すべての支払いは名目的な支払いであると主張する。ただ、オーストリアでは金属を渡さずに名目上の支払いをしたのに対し、ドイツ帝国では金属を渡して名目上の支払いをした、という違いがあります。
法的な観点から言えば、貨幣が構成されているところではどこでも名目上の支払いが基本であり、価値の単位はどこでも名目上定義されている。しかし、支払いのための駒には、金属が含まれている場合もあれば、含まれていない場合もある。したがって、金属含有量は、決済のプロセスにとって法的には不可欠なものではありません。私は、硬貨の金属含有量が非常に重要であり、常に認識されている利点、より正確には、特に外国との貿易のための現金体質の絶大な重要性を否定するものではない。しかし、経済交通にとって重要であることと、法体系にとって不可欠であることとは、まったく異なるものである。そして、この意味で、それを追い詰めよう。すべての貨幣構成において、価値の単位は名目的であり、破片の金属含有量が生じることもあれば、ないこともある。このジレンマは、価値の単位の名目性をすべての貨幣構成に共通の上位財産として認識したときに初めて開かれるのである。
Das ist der Grund, weshalb es eine einfache, gemeinsame Theorie des Geldes geben kann.
Die Unterscheidungen sind aber etwas feiner als man erwartet: es kommt auf ein zweistöckiges Schema an, das von einstödigen Geistern nicht sofort erfaßt wird. Aber schwierig ist es nicht.
Der oberste Begriff ist die Zahlung. Nun fragt es sich zuerst: kommt die Zahlung zustande durch Zuwägen von Metal ? Wenn ja, so hat man pensatorische Zahlung und es fehlt noch das Geld. Wenn aber die Zahlung zustande kommt durch Übergabe von gezeichneten Stücken, welche proklamatorisch gelten, dann ist die Geldverfassung da.
Hier ist der Punkt, den die Metallisten übersehen haben. Sie meinen, das Geld jei durch den Metallgehalt definiert; der Metallgehalt ist aber ein technischer Umstand. Wir hingegen geben dem Gelde eine juristische Definition: gezeichnete Stücke mit proklamatorischer Geltung sind Geld, gleichgültig ob sie Metallgehalt haben oder nicht. Hierfür brauchen wir einen kurzen Ausdruck: das Geld ist ein chartales Zahlungsmittel; erst die Chartalität schafft Geld. Zahlungsmittel
. ist der weitere Begriff; so lange noch zugewogen wird, hat man kein Geld; das Geld entsteht erst mit der Chartalität, welche ein juristischer Umstand ist.
Hiermit ist das erste Stockwerk unserer Unterscheidungen erstiegen. Das zweite Stockwerk fieht so aus:
Das Geld hat entweder Barverfassung oder Notalverfassung. Beide Arten werden zusammen gehalten durch die Klammer der proklamatorischen Geltung: sie werden aber getrennt durch die Rechtsregeln über die Entstehung. Bares Geld feßt ein Metall voraus, welches schrankenlos in Geldstücke verwandelt werden darf. Notales Geld hat diese Vorausseßung nicht.
Bei einer solchen zweistöckigen Einteilung haben wir den Vorteil, daß alle Geldverfassungen einheitlich umfaßt werden; sowohl die der ordentlichen Staaten, wie die der in Unordnung geratenen; sowohl die deutsche Geldverfassung, wie die vielgeschmähte österreichische. Dann gibt es also, und nur dann gibt es eine einheitliche Theorie des Geldes, die bekanntlich den Metallisten fehlt; uns aber fehlt sie nicht!
Nun ist es leicht, über die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens Auskunft zu geben. Nicht als ob die Theorie der
. Metallisten ganz unwahr wäre fie ist nur nicht die ganze Wahrheit. Wir wollen zunächst einmal feststellen, was die Metalle wirk
lich bedeuten. Vor allem ist die früheste Stufe der Zahlung autometallistisch, also an den Gebrauch eines Metalles gebunden. Zweitens ist die technische Erfindung des Ausmünzens natürlich ebenfalls an den Gebrauch eines Metalles gebunden: das sind bereits zwei ganz unleugbare Dienste, die das Metall rechtshistorisch geleistet hat. Es ist aber ein Irrtum, daß hiermit alles gejagt sei, wie die Metallisten glauben. Denn es fehlt noch der Staat mit seinem juristischen Eingreifen. Der Staat in seiner Rechtspflege schafft den rein juristischen Begriff der Werteinheit; er sagt: ihr Name ist Mark; und er definiert die Mark durch Anschluß an die frühere Werteinheit: die Mark ist der dritte Teil eines Talers. So ist es bei uns; in Österreich schafft der Staat die Werteinheit Krone, und er definiert sie durch Anschluß an die frühere Werteinheit Gulden: die Krone ist ein halber Gulden. So entsteht eine Kette von Definitionen, deren erstes Glied mit dem Autometallismus zusammen hängt.
これが、シンプルで共通した貨幣の理論が存在し得る理由である。
しかし、その区別は予想以上に細かく、かつての悲壮な心にはすぐには理解できない二階建てのスキームになっているのだ。しかし、決して難しいことではない。
最高のコンセプトは「支払い」です。さて、最初の疑問は、金属の重さを量ることで支払いが発生するのか、ということです。もしそうなら、感覚的な支払いで、お金がまだ不足していることになります。しかし、宣言的である購読作品の手渡しによって支払いが発生するのであれば、お金の体質はそこにある。
ここに、金属主義者が見落としているポイントがある。彼らは、お金は金属の含有量で定義されると考えている。しかし、金属の含有量は技術的な事情である。一方、私たちはお金に法的な定義を与えています。宣言的な効力を持つ描かれた作品は、金属を含むかどうかにかかわらず、お金です。そのためには、「貨幣はチャート的な支払手段であり、チャート性だけが貨幣を生み出す」という短い表現が必要です。支払手段
秤量している間は、お金はありません。お金は、法的状況であるチャート性によってのみ存在するようになります。
こうして、私たちの区別の最初の階を登ったのである。2階はこのような感じです。
お金には、現金憲法と観念憲法があります。この2つの種類は、宣言の有効性という括弧でつながれている。しかし、それらの作成に適用される法的規則によって分離されている。現金通貨は金属を前提としており、その金属は無限に硬貨に変化させることができる。ノーティカルマネーはこの前提条件がない。
このような2階建ての分割により、秩序ある国家の通貨憲法と無秩序な国家の通貨憲法、ドイツの通貨憲法と悪名高いオーストリアの通貨憲法など、あらゆる通貨憲法が一様に包含される利点がある。そのとき初めて、貨幣の統一的な理論が生まれるのです。よく知られているように、金属学者にはそれが欠けていますが、私たちには欠けていません
今なら、お金の法的・歴史的基盤に関する情報を提供することは容易である。の説はまるでない。
ただ、それは真実のすべてではありません。まず、金属の本当の意味を確認しましょう。
を本当に意味します。まず、支払いの最も初期の段階は、オートメタル的、つまり金属の使用と結びついている。第二に、貨幣の技術的な発明は、もちろん金属の使用とも関連している。これらはすでに、法的な歴史において金属が提供した極めて否定しがたい二つのサービスである。しかし、金属学者が信じているように、これですべてが追い詰められたと思うのは間違いである。まだ足りないのは、法的介入を行う国家だからだ。国家は司法行政において、価値の単位という純粋に法的な概念を作り出し、「その名称は標章である」と言い、標章を先の価値の単位と結びつけて定義している:標章は1ターラーの3分の1である。オーストリアでは、国家が価値の単位であるクラウンを作り、それを以前の価値単位であるギルダーと結びつけて定義しているのです。こうして、定義の連鎖が生まれ、その最初のリンクがオートメタリズムとつながっていくのである。
Nicht unsere heutigen Werteinheiten sind definiert durch eine Metallmenge, sondern nur das erste Glied in der historischen Rette der Definitionen ist definiert durch eine Metallmenge. Die späteren Glieder sind nur historisch und nicht technisch definiert. Das ist der Inhalt der staatlichen Theorie des Geldes.
Man kann demnach das Metall niemals aus der Rechtsgeschichte des Geldwesens hinaus werfen. Wohl aber kann man das Metall aus dem Geldwejen hinauswerfen, was man aber keineswegs zu tun braucht: Man kann es nur, aber man tut vorläufig besser, das Metall noch beizubehalten. Die staatliche Theorie bekämpft also nicht den Metallgebrauch; sondern sie bekämpft nur die übliche Begründung des Metallgebrauches. Die Metallisten haben eine zu enge Theorie; eine wirklich allgemeine Theorie hat Raum für die Metallverwendung, bindet sich aber nicht daran. Eine zu enge Theorie ist aber immer falsch, nicht deshalb, weil sie nichts Richtiges enthielte; sondern deshalb, weil sie das Richtige nicht ganz enthält.
Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens bleiben also unvollständig, solange man nur von der technischen Verwendung der Metalle redet; vollständig werden die Grundlagen erst dann, wenn die Stellung des Staates und seiner Rechtsordnung mit gleicher Sorgfalt herangezogen werden. Ohne die Jurisprudenz des Geldwesens gibt es keine ausreichende Theorie dieser Erscheinung.
Mit Recht wenden die Historiker ihre Forschungen auf das Münzwesen. Immer werden Münzkabinette von hoher Bedeutung
sein, z. B. wegen ihrer Aufschlüsse über die Verbreitung der Gewichtssysteme von Babylonien aus über die Länder des Mittelmeers. Aber über die Geldverfassung lernt man daraus nichts Vollständiges, so lange die Rechtsregeln der Verwendung jener Stücke unaufgeklärt bleiben. Vor allem ist zu untersuchen: von welchem Zeitpunkte an gelten die Münzen proklamatorisch troß der etwa eingetretenen Abnußung? Erst von da an sind sie Geld; erst von da an haben sie Chartalverfassung; so lange aber das tatsächliche Gewicht entscheidet, sind die Münzen nicht Geld, sondern pensatorische Zahlungsmittel.
Es ist einige Hoffnung auf eine Geschichte des Geldwesens vorhanden, aber doch nur dann, wenn unsere Forscher zuerst einmal die neueren Geldverfassungen auch juristisch studieren, da nur die neueren Zeiten in heller und vollständiger Beleuchtung vor uns liegen. Man muß zuerst wissen, zu welchem Ziel die Geldverfassungen in der Neuzeit gelangt sind; auf andere Weise bleiben die Vorstufen, die im Altertum liegen, ganz unverständlich. Es ist nicht wahr, daß die heutige Ausbildung durch die schüchternen Anjäße der alten Zeit klar werden; sondern die tastenden Versuche der alten Zeit erklären sich nur aus der Einsicht in die juristische Verfassung des heutigen Geldwesens. Daher ist die staatliche Theorie des Geldes auch der Schlüssel für die Rechtsgeschichte der Zahlungen, während die Münzgeschichte allein immer nur Bruchstücke liefern kann.
Die staatliche Theorie lehrt aber auch die Neuzeit ganz anders beurteilen, als es bisher üblich war. „Bares Geld ist die Hauptsache; notales Geld darf nur ganz nebensächlich zugelassen werden, zum Beispiel für ganz kleine Zahlungen, wobei es dann als Scheidegeld, also mit beschränktem Annahmezwang, auftreten möge." Diese Barsucht, verbunden mit Notalscheu, ist in Deutschland seit 1857 weit verbreitet und gilt als die einzig wahre, als die gesunde Theorie. Was aber lehrt uns die wirkliche Entwickelung, sowohl in Deutschland als in England, Frankreich und Österreich ? Sie lehrt uns ganz das Gegenteil, nämlich, daß die notalen Geldarten bei jedem neuen Akte der Geseßgebung neue Ausbreitung gewinnen, und daß das bare Geld, dem entsprechend, in immer engere Grenzen gedrängt wird. Bei allen größeren Zahlungen verwendet man bei uns Banknoten und Reichskassenscheine; hingegen Goldstücke nur nebenbei; und wenn gesagt wird, jene Scheine seien ja einlösbar – so frage ich erstens: wer denkt daran, die Einlösung der Scheine zu fordern? Und zweitens: wer denkt daran, daß die einlösenden Rassen auch Taler darbieten dürfen, denn das dürfen sie nach unserer Gesek
gebung, wenn auch die Praris davon keinen Gebrauch macht; die Taler aber sind seit 1871 notales Geld.
私たちの現在の価値単位が金属の量によって定義されているのではなく、定義の歴史的連鎖の最初のリンクが金属の量によって定義されているだけなのだ。後のリンクは、歴史的に定義されているだけで、技術的には定義されていない。これが貨幣の国家理論の内容である。
したがって、貨幣の法制史から金属を放り出すことは決してできない。しかし、貨幣システムから金属を放り出すことはできるが、これをする必要はまったくない。人はそれをするしかないのですが、当面は金属を保持したほうがいいのです。したがって、国家論は金属の使用に反対するのではなく、金属の使用を正当化する通常の理由に反対するのみである。金属学者たちの理論は狭すぎる。本当に一般的な理論は、金属を使う余地はあるが、それに縛られることはないのだ。しかし、狭すぎる理論は常に間違っている。それは、正しいものを含んでいないからではなく、正しいものを全く含んでいないからである。
このように、貨幣制度の法的・歴史的基盤は、金属の技術的使用についてだけ述べている限り、不完全なままである。国家の立場とその法制度が同等の注意をもって考慮されて初めて、その基盤は完全なものとなる。貨幣制度の法理を抜きにして、この現象に対する十分な理論はないのである。
歴史家がコインに研究を向けるのは当然である。コインキャビネットは常に重要な位置を占めますが、例えば
例えば、バビロニアから地中海沿岸の国々に錘が伝わったという情報があるからだ。しかし、これらの貨幣の使用に関する法律上の規則が解明されていない限り、貨幣の構成について、これらから完全なものを学ぶことはできない。そして何より、どの時点のコインが、衰退したとはいえ、宣言的な価値を持っているのか、ということを検証する必要があるのです。しかし、実際の重量が決定的である限り、硬貨は貨幣ではなく、センセーショナルな支払手段である。
貨幣の歴史に希望が持てるのは、研究者がまず最近の貨幣憲法を法律的に研究する場合だけである。なぜなら、より最近の時代だけが明るく完全に照らされて目の前にあるからである。そうでなければ、古代にあるその前段階は、まったく理解できないままである。現在の形成が、古代の臆病な始まりによって明らかにされたとは言えない。しかし、古代の手探りの試みは、現在の貨幣制度の法的構成に対する洞察によってのみ説明される。したがって、貨幣の歴史だけでは断片的な情報しか得られないが、貨幣の国家理論は支払いの法制史の鍵でもあるのだ。
しかし、国家論は、これまでとは全く異なる方法で近代を判断することを教えてもいるのだ。「現金通貨がメインで、想定外通貨は、例えば非常に少額の支払いの場合など、ごく付随的に認められるだけで、その場合は、鞘取り通貨として、つまり限定的に強制的に受け入れられるものとして現れるかもしれません。この現金中毒は、観念的な恥ずかしさとあいまって、1857年以来ドイツで広まり、唯一の真の健全な理論と見なされている。しかし、ドイツとイギリス、フランス、オーストリアの両方において、実際の開発は何を教えてくれるのだろうか?つまり、新しい法律が制定されるたびに、想定される種類の貨幣は新たな広がりを見せ、それに応じて現金通貨はますます狭い範囲に押し込められるということである。私たちは、大きな支払いにはすべて銀行券とライヒスカーゼンシャインを使います。一方、金貨はついでに使うだけです。その銀行券が償還可能だと言われたら、まず、誰がその銀行券の償還を要求しようと思いますか?第二に、プラリスがターラーを利用しなくても、償還する民族がターラーを提供することもできる、という事実を誰が考えているのだろうか。
Ganz ähnlich steht es in unseren Nachbarländern.
Es ist also zutreffend, wenn wir sagen: im innern Verkehr herrscht das notale Geld in einer Weise vor, die ganz unverkennbar ist. Notale Geldarten sind also doch wohl für den innern Verkehr aus: reichend. Es gibt sogar schon Metalisten, die sich dieser Wahrheit öffnen. Es bleibt also der sehr viel engere Saß übrig: unser bares Geld hat seine Hauptverwendung im Verkehr mit dem Auslande. –
Unser bares Geld ist bekanntlich Goldgeld; ebenso das bare Geld in England, in Frankreich, in Österreich. Wenn es wesentlich dem ausländischen Verkehre dient, wie wir gejehen haben, so ist dies goldene bare Geld vielleicht das lang ersehnte Weltgeld, das Geld für den vielgepriesenen Weltverkehr. Ist es so, dann wäre eine hohe Stufe der Entwickelung erreicht. Aber ist es denn jo?
Das Weltgeld ist nichts weiter als eine bildliche Redensart. Es gibt Einrichtungen für den Weltverkehr, aber daß die Goldmünzen der genannten Staaten Weltgeld seien, ist nicht wahr. Niemals war der Saß strenger durchgeführt als heute, daß in jedem Staate nur das einheimische Geld zu Zahlungen verwendet wird. Das deutsche Zwanzigmarkstück gilt in Frankreich nicht. Das französische Zwanzig frankstück gilt in Deutschland nicht. Es gibt gar kein Weltgeld.
Die Ausbreitung der Goldwährung seit 1871 bedeutet etwas ganz anderes: die Staaten haben für ihr bares Geld das gleiche Metall gewählt, nämlich das Gold. Unser bares Geld ist technisch verwandelbar in französisches bares Geld; ohne diese Verwandelung aber gilt es dort nicht.
Der Sinn dieser Maßregel ist: es soll zwischen deutschem und französischem Gelde ein fester Kurs aufrecht erhalten werden; der Frank soll 81 Pfennige kosten, wenn der Deutsche auf der Börje Franken kaufen wil. Diese Einrichtung ist vortrefflich – aber wer kann so unjuristisch sein, hier von Weltgeld zu reden? Es besteht nur eine Verwaltung des Wechselkurses, und das ist doch etwas
ganz anderes.
Demnach dient unser bares Geld vorwiegend zur Befestigung der Wechselkurse. Gäbe es andere Mittel zu diesem Zwecke, so wäre das bare Geld auch im auswärtigen Verkehr nicht mehr so wichtig aber den Ausblick auf solche Möglichkeiten wollen wir lieber unterlassen. Bleiben wir bei der jeßt erreichten Entwickelung stehen: notales Geld im innern Verkehr; bares Geld, und zwar goldenes,
wegen des auswärtigen Verkehrs. Das ist heutzutage der Sinn der fast überall eingeführten Goldwährung. Halten wir sie also fest! Es hat lange genug gedauert, bis man zu diesem Ziele gelangt ist. Nur glaube man nicht, dieser Segen beruhe auf dem Gold: Mit Silber als Metall für unser bares Geld hätte man dasselbe erreichen können; aber England hatte Gold, und die anderen Staaten schlossen sich also an.
Fassen wir alles Sejagte kurz zusammen.
Ale Menschen begreifen leichter die Erscheinungen der sinnlichen Welt als die der geistigen Welt; alle Laien verstehen leichter die Erfindungen der Technik als die Erfindungen des Rechtslebens. Gezogene Kanonen und rauchloses Pulver sind verständlicher als die Organisation des Heeres. So ist auch in der Verfassung des Zahlungswesens der sinnliche Teil weit faßlicher als der administrative Teil. Jedermann versteht den Autometallismus, den wir nicht mehr haben; aber nur wenige verstehen die Chartalverfassung des Geldes, die wir haben: denn sie beruht auf Rechtsjäßen, die den Gebrauch der Stücke regeln, und auf einer Verwaltungstätigkeit, welche den internationalen Kurs in Ordnung hält. Die Rechtsordnung ist immer formalistisch, deshalb ist auch die staatliche Theorie des Geldes im Grunde ganz formalistisch. Wer das Geldwesen begreifen will, der muß sich auf den Boden des Rechtslebens stellen, und dann ist nicht mehr die Frage, ob man formalistisch denken will oder nicht sondern dann ist das formalistische Denken eine Notwendigkeit.
Die Aufgabe des Theoretikers ist so gestellt: von welchem Grundgedanken aus erscheint die Rechtsordnung des Geldwesens innerlich folgerichtig? Diesen Grundgedanken zu finden, ist die Sache des analytischen Verstandes. Wir finden ihn in dem oft erwähnten Saße: die Werteinheit ist nominal, sie ist ein historischer Begriff, und sie hat an sich keinen technischen Inhalt. Wem dies Ergebnis nicht gefällt, der muß entweder nachweisen, daß wir uns in der Entwickelung des Grundgedankens irren; oder er muß sagen: eine solche Rechtsordnung soll nicht bestehen. Dann aber muß er eine andere Rechtsordnung vorschlagen und dafür sorgen, daß sie sich verwirklicht. Bis jeßt hat man nicht erlebt, daß einzelne Besserwissende die Rechtsordnung umschaffen; denn sie beruht auf einem historischen Werden, dessen Ziele nicht von vorn herein vorschweben, sondern erst nachträglich werden diese Ziele vom Theoretiker erkannt, nachdem die unbewußt handelnde Praris einen Tatbestand geschaffen hat.
Und so ist es heute schon ganz klar: das Geldwesen ist durch Erfindungen der Technik in seinem Werden unterstüßt, es ist aber nicht eine Ausgeburt der Technik, sondern ein Geschöpf des Rechts. Die Rechtsordnung aber wird nicht von vorn herein fertig gemacht, sie entsteht nach und nach aus Bruchstücken, die von den Praktikern dargeboten werden, – das weiß jeder Historiker – und erst nach träglich wird das so Gewordene durch die Rechtshistoriker auf seine Grundgedanken zurückgeführt. Dies für das Gebiet des Geldwesens zu leisten, ist das Ziel der staatlichen Theorie des Geldes.
60
6. F. Knapp. Die rechts historischen Grundlagen des Geldwesens.
(942
近隣の国でも状況はよく似ています。
したがって、社内取引においては、紛れもなく「想定元本」が支配していると言ってよい。そのため、内部取引は想定通貨で十分です。この真実に開眼したメタリストもいるくらいです。つまり、私たちの現金の主な用途は、外国との取引であるということだ。-
よく知られているように、わが国の現金通貨は、イギリス、フランス、オーストリアの現金通貨と同様、金貨である。この金貨が、これまで見てきたように、本質的に外国の交通に役立つものであるならば、この金貨は、おそらく悲願の世界貨幣、つまり、待望の世界交通のための貨幣なのであろう。そうであれば、高い開発段階に到達したことになる。しかし、それはjoなのか?
世界の貨幣は比喩的な表現に過ぎない。世界交通のための制度はありますが、前述の国家の金貨が世界貨幣かというと、そうではありません。各州で、地元のお金だけを支払いに使うという法律が、今日ほど厳格に施行されたことはなかった。ドイツの20マルク片はフランスでは通用しません。フランスの20フラン硬貨は、ドイツでは無効です。世界のお金はまったくない。
1871年以降の金貨の普及は、全く別の意味である。各州が現金通貨に同じ金属、つまり金を選んだのである。私たちの現金は、技術的にはフランスの現金に変換することができますが、この変換をしなければ、現地では有効ではありません。
ドイツ人が証券取引所でフランを買おうとするとき、フランは81フェニッヒでなければならないのである。このアレンジは素晴らしい。しかし、ここで世界のお金について語るほど、不純なことはないだろう。為替レートの管理だけで、それは全く別のものです。
は全く違います。
したがって、私たちのキャッシュマネーは、主に為替レートを固定する役割を担っています。そのための手段が他にあれば、海外との取引において現金の重要性はなくなるのだが、そのような可能性を検討するのは控えたい。私たちは、内部取引における想定貨幣、現金貨幣、そして金貨という、今到達した展開に留まることにしよう。
海外からのトラフィックのため それが、現在ほぼすべての国で導入されている金貨の意味である。だから、私たちはそれを持ち続けることができるのです この目標に到達するまでには、十分な時間がかかりました。しかし、この祝福が金に基づいていると考えてはいけない。現金通貨の金属が銀でも同じことができたが、イギリスは金を持っており、他の国もそれに参加した。
ここで、これまでの話を簡単にまとめておこう。
すべての人は、精神世界の現象よりも感覚世界の現象の方がわかりやすい。すべての素人は、法律生活の発明よりも技術の発明の方がわかりやすい。引き抜いた大砲と無煙火薬は、軍隊の組織よりも理解しやすい。だから、支払いシステムの構成においても、感覚的な部分の方が管理的な部分よりもはるかに理解しやすいのだ。貨幣は、駒の使用を規制する法律上の命令と、国際的な秩序を維持する行政活動に基づいているからである。法秩序は常に形式的であり、したがって、貨幣の国家理論も基本的には極めて形式的なものである。貨幣制度を理解しようとする者は、法的生活の場に身を置かなければならない。そうすれば、もはや形式的な思考をしたいか否かの問題ではなく、形式的な思考が必然的に生じるのである。
理論家の課題はこう設定される:貨幣システムの法的秩序は、どの基本的な考え方から内部的に一貫しているように見えるか?この基本的な考え方を見つけることが、分析的思考の仕事である。それは、よく言われるように、価値の単位は名目的であり、歴史的な概念であり、それ自体には技術的な内容はない、というサセの中に見出すことができる。この結果を好まない人は、基本的な考え方の展開に間違いがあることを証明するか、そのような法秩序は存在すべきではないと言わなければなりません。しかし、その後、彼は別の法制度を提案し、それが実現するのを見届けなければならない。なぜなら、法秩序は歴史的展開に基づいており、その目的は当初から考えられていたわけではなく、無意識に行動するプラリスが事実を作り出した後に、初めて理論家によって認識されるからである。
つまり、通貨制度は技術の発明によってその発展を支えられているが、技術の産物ではなく、法の産物であることは、今日すでに明らかなのである。しかし、法制度は最初から完成しているわけではなく、実務家が提示する断片から徐々に現れてくるものであり、それは歴史家なら誰でも知っていることである。貨幣の国家理論が目指すのは、貨幣の分野での実現である。
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6 F. Knapp. 貨幣制度の法的歴史的基盤。
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Saße サセ ではなく
返信削除sache =case ケースのまちがい