Casus a nullo praestanturは債券の法的規則です、Puchta、Pandecten p。272、302:Species perit ei cui debetur。現代の大都市の借家契約では、契約締結における当事者の平等の経済的および法的フィクションの特徴的な例は、ベスと呼ばれています。 B.ベルリンでは、通常:「雹は嵐、嵐、その他の不可避のアパートの自然現象、特に窓によって引き起こされた損害をテナントが負担します。」いわゆる開発について。農業リースにおける寛解s。ラウ-ワーグナー、ファイナンス私、146ページ、第2版、175ページ、およびウベローデ、ドレクスラー、ブロメイヤーがそこに引用した著作。
II. - . 75. Die veränderte menschliche Kenntniss der Eigenschaften 3) der Güter, besonders der Sachgüter, wird durch die Thätigkeit des Verstandes erlangt, der neue Eigenschaften der Stoffe ans Licht bringt oder eine neue Beziehung derselben zu menschlichen Zwecken entdeckt. Die fortschreitende Naturkenntniss und die Geschicklichkeit in der Benutzung der Naturgebilde ist bei den geistig entwickelten Völkern eine reichliche Quelle der Vermögens vermehrung“,4) denn letztere ist wieder die Folge einer höheren Brauchbarkeit der Güter: Gebrauchs- und oft auc Tauschwerth steigen. Aber die entgegengesetzte Erscheinung, eir Verminderung der Brauchbarkeit, daher des Werths und des Ve mögens, fehlt keineswegs, z. B. bei der Entdeckung nachtheilige Eigenschaften der Güter (z. B. Trichinen in Schweinefleisch, Git stoffe in Farben, Pflanzen u. dgl. m.). Die für Wirthschaft ur Vermögen günstigen und ungünstigen Folgen treffen wie im vorige Falle der Regel nach den Eigenthümer, was wieder zu besonde wichtigen Folgen für den Grundeigenthümer führt, wenn å den Grundstücken oder den Stoffen darin neue Eigenschaften erkan: werden.5) Casus a nullo praestantur ist bei Obligationen die Rechtsregel, Puchta, Pandecten S. 272, 302: Species perit ei cui debetur. In den modernen grossstädtischen Miethverträgen, einem characteristischen Beispiele der volkswirthschaftlichen und juristischen Fiction der Gleichheit der Parteien bei der Contractschliessung, heisst bes, z. B. in Berlin, gewöhnlich: ,,Der Miether trägt den durch Hagelschlag, Sturm und andre unabwendbare Naturereignisse der Wohnung und insbesondere den Fenstern zugefügten Schaden.“ Ueber die Entwicklung des sogen. Remissionswesens bei den landwirthschaftlichen Pachtverträgen s. Rau - Wagner, Finanzwiss. I, S. 146, 2. Aufl. S. 175, und die dort citirten Schriften von Ubbelohde, Drechsler, Blomeyer.
信用によって経済(すなわち、債権者のもの)の直接処分を離れた商品は、債務者による訴訟の権利、すなわち商品の価値を返す権利として、または(受動的に表現された)として最初のケース(生命など)に残ります債券(アクティブな用語で表現)は主張していますが、それらの価値に関しては、これらはこの経済の財産の一部ですが、少なくとも、それらの処分が移転された経済(債務者)の財産8)を構成するものではありません。
信用取引によって引き渡された商品は、受け取り側の経済から、ニーズがすぐに満たされるまで(消費者信用)、または支援を受けて新しい経済財が生産されるまで(生産性信用)に及ぶ可能性があります。
8)プロパティの法的見解は、同じことの肯定的な部分と否定的な部分、アクティバと負債を認識します。 B.プフタ、パンデッテン8。34:財産の基礎。資産:「あるものに対して権力を持っているか、それに相当するものを見つける人の権利の全体」; 「私が他のものにレンダリングする義務があるオブジェクトは、特に私の財産に属しなくなったわけではありませんが、それは私の財産の価値から離れます。」それゆえ、借金はそれらの間の財産の受動的要素として理解されるべきですL. 49 D. de VS(50、161、L、39 g。1 eod。、L. 3 pr。D. de bonor。)を引用して、その人のアクティブコンポーネントとパッシブコンポーネントの関係に関係なく、人の資産。 (37、1)。債務の概念については、同じ、p。219も参照してください。債務者の行為に対する権利(請求)を有する債権者には、債務の資産の増加、この増加を形成する特定の構成要素が依然としてそれを負う他の誰かの所有物であるということだけです。「それから、債務者のために逆転します。したがって、ティエルナッハは、2人の財産、債権者とS経済的考察のために、この法的規定から逸脱して、負債が差し引かれた後に残っているアクティブなレムナントのみを資産で理解することは、より正確です、
Die im Wege des Credits aus der unmittelbaren Verfügung einer Wirthschaft (also derjenigen des Gläubigers) ausscheidenden Güter bleiben auch im ersten Falle (Darlebn u. s. w.) als Rechte an einer Handlung des Schuldners, nemlich den Werth der Güter zurückzugeben, – oder als (passiv ausgedrückt) Obligationen, (activ ausgedrückt) Forderungsrechte – doch ihrem Werthe nach Bestandtheile des Vermögens dieser Wirthschaft, bilden aber als Schulden keinen, wenigstens keinen positiven Bestandtheil des Vermögens 8) derjenigen Wirthschaft (des Schuldners), an welche die Verfügung über sie übertragen worden ist. Die mittelst eines Creditgeschäfts überlassenen Güter können von der empfangenden Wirthschaft zur blossen unmittelbaren Bedürfnissbefriedigung (Consumtivcredit) oder zur Herstellung neuer wirthscbaftlicher Güter mit ibrer Hilfe (Productivcredit) 8) Die juristische Auffassung des Vermögens anerkennt positive und negstive Bestandtheile desselben, Activa und Passiva, vergl. z. B. Puchta, Pandecten 8. 34: die Sache Grundlage des Vermögens; Vermögen: „Gesammtheit der Rechte einer Person, die entweder in der Macht über eine Sache bestehen, oder in dieser ihr Aequivalent finden“; „ein Gegenstand, den ich einem Anderen zu leisten verpflichtet bin, hat dadurch specifisch nicht aufgehört zu meinem Vermögen zu gehören, aber er geht dem Werthe meines Vermögens ab". Deshalb sind die Schulden als passiver Bestandtheil des Vermögens unter diesen zu begreifen. Hiernach existirt Vermögen einer Person, einerlei in welchem Verhältniss die activen und passiven Bestandıheile desselben stehen mögen. Berufung auf L. 49 D. de V. S. (50, 161, L, 39 g. 1 eod., L. 3 pr. D. de bonor. possess. (37, 1). Vergl. auch ebendas. S. 219 über den Begriff der Obligatio : ,,die Obl. enthält für den Gläubiger, der ein Recht (Forderung) an einer Handlung des Schuldners hat, eine Vermehrung seines Vermögens, nur dass der specifische Bestandtheil, der diese Vermehrung bildet, sich noch in dem Vermögen eines Anderen befindet, der ihn schuldet", umgekehirt dann für den Schuldner. Thiernach kann also ein Sachwerth gleichzeitig im Vermögen zweier Personen, des Gläubigers und des Schuldners, stehen. Für die wirthschaftliche Betrachtung ist es richtiger, in Abweichung von dieser juristischen, unter Vermögen nur den Activrest, der nach Abzug der Schulden bleibt, zu verstehen,
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